fakenews.wkk.or.at bemüht sich, seine Webpräsenz, im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wurde grundsätzlich nach den Kriterien der Barrierefreiheit entwickelt, erfüllt aber derzeit möglicherweise teilweise nicht alle Vorgaben der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) nach der Konformitätsstufe AA. Um für Menschen mit Sinneseinschränkungen zugänglich zu sein, wurde die Website nach den international gültigen Standards des World Wide Web Consortiums (W3C) umgesetzt. Dazu gehören auch wesentlich die Richtlinien für barrierefreies Internet (WCAG 2.0). Die Schrift ist mindestens auf das Doppelte vergrößerbar (sofern sie nicht bereits ausreichend groß ist), die Grafiken passen sich responsiv an. Verwenden Sie dafür das Browsermenü oder das Tastaturkürzel STRG + „+“. Die Kontraste entsprechen überwiegend den Werten, die auch für farbfehlsichtige oder ältere Menschen noch gut lesbar sind. Durch vorgegeben Farben können die Farbwerte von den Vorgaben abweichen.
Die Website kann ohne grafische Oberfläche und ohne Maus genutzt werden. Die Inhalte der Website sind so strukturiert, dass sie auch für blinde BenutzerInnen über Screenreader oder Braillezeile verständlich sind.
Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich von FAKENEWS WKK liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14. Jänner 2026 erstellt.