„ Die Zwangsmitgliedschaft ist nicht mehr zeitgemäß.“
Ohne die solidarische Beteiligung aller Unternehmen, unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform, übernehmen Politik und Verwaltung jene Aufgaben, die derzeit per Gesetz an die Wirtschaftskammer und damit den Unternehmerinnen und Unternehmern zur Selbstverwaltung übertragen sind: Interessenausgleich, Gesetzesbegutachtungen, Gutachter- und Vorschlagstätigkeiten an staatliche Einrichtungen, Entsendungen von Unternehmern in wichtige staatliche Institutionen (wie z. B. Sozialversicherungsträger, Gerichte, AMS, Wirtschaftsförderung usw.), die berufliche Weiterbildung, Lehrverträge, Lehrlings‑, Unternehmer- und Meisterprüfungen, AußenwirtschaftsCentern, Gründerberatung usw. Alle diese Aufgaben erledigt dann nicht mehr Ihre Wirtschaftskammer, sondern der Staat. Oder auch nicht. Wollen Sie das?