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„ In der Wirtschaftskammer cashen die Funktionäre ab.“

Eine absurde Unter­stel­lung. Eine Kammer­funk­tion können nur aktive Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer ausüben, die sich neben ihrer Firma zumeist ehren­amt­lich für ihre Stan­des­ver­tre­tung einsetzen. Vom Ausschuss­mit­glied bis zum Kammer­prä­si­denten gibt es keinen einzigen Berufs­funk­tionär. Die Kammer­or­ga­ni­sa­tion wirkt viel­leicht auf den ersten Blick komplex, aber die Wirt­schaft ist eben viel­fältig: Rund 900 solche ehren­amt­li­chen „Funk­tio­näre und Funk­tio­nä­rinnen“ in 63 Fach­or­ga­ni­sa­tionen und sieben Sparten gibt es daher allein in Kärnten.

Eine Aufwands­ent­schä­di­gung erhalten nur Spit­zen­funk­tio­näre, die aber neben ihrer Unter­neh­mer­auf­gabe auch einen großen Teil ihrer Frei­zeit für die Stan­des­ver­tre­tung aufwenden. Beim Präsi­denten – ein Voll­zeitjob – macht das beispiels­weise rund 6.000 Euro aus – brutto, zwölfmal jähr­lich, ohne Pensi­ons­an­sprüche. Die hat es für Funk­tio­näre der Wirt­schafts­kammer Kärnten noch nie gegeben.

Stefan Sternad